Stossrichtungen und Massnahmen

Ausgehend von den Erfolgsfaktoren für die Umsetzung der FELOG-Ansätze werden Massnahmen entwickelt, die die Umsetzung der Ansätze zur Flächen- und Energieeffizienz unterstützen sollen. Dabei stehen sowohl die öffentliche Hand mit Bund, Kantonen und Gemeinden als auch die Unternehmen und Verbände in der Verantwortung solche Unterstützungsmassnahmen umzusetzen. 

Auf dieser Seite finden Sie eine umfassende Sammlung von Massnahmenblättern, die folgende Informationen zu den Massnahmen beinhalten:

  • einen Kurzbeschrieb
  • die federführende Institution
  • einzubeziehende Akteure für die Umsetzung
  • anzuwendende Instrumente 
  • eine Einschätzung zur Wirksamkeit und Realisierbarkeit 

 

Massnahmen in 5 Stossrichtungen

Stossrichtung 1 «Strategien, Konzepte und Programme anpassen und ergänzen» zielt darauf ab, Flächen- und Energieeffizienz als Ziele und Grundsätze bereits auf hoher Ebene in verschiedene richtungsweisende Planungsdokumente zu integrieren, aus denen später konkrete Inhalte abgeleitet werden.  Insbesondere sollen dabei die Ansätze in den übergeordneten behördenverbindlichen Planungsinstrumenten verankert werden.

Stossrichtung 2 «Anreize setzen und Vorgaben machen» umfasst Massnahmen, die durch Anpassungen von Vorschriften, Erleichterungen oder spezifische Vorgaben Anreize schaffen, flächen- oder energieeffizientere Logistikstandorte zu planen, zu bauen und zu betreiben.

Stossrichtung 3 «Raumplanerische, infrastrukturelle und betriebliche Voraussetzungen schaffen» zeigt Massnahmen auf, deren Umsetzung in verschiedenen Dimensionen die Rahmenbedingungen für flächen- und energieeffiziente Logistikstandorte verbessern. Dazu gehören z.B. ausreichende Stromnetzkapazitäten für Elektrofahrzeuge oder die Entwicklung anwendbarer Betriebskonzepte für gemischt genutzte Logistikstandorte.

Stossrichtung 4 «Planungsgrundlagen erarbeiten und bereitstellen» zielt mit ihren Massnahmen darauf ab, derzeit noch fehlende Grundlagen zu erarbeiten, die eine Umsetzung der FELOG-Ansätze erleichtern und für nahezu alle Umsetzungsfälle relevant sind. Die Planungsgrundlagen sollen die Akteure bei der Umsetzung unterstützen.

Stossrichtung 5 «Faktenlage verbessern und Akteure sensibilisieren» soll mit ihren Massnahmen alle notwendigen Akteure faktenbasiert informieren und für das Thema Flächen- und Energieeffizienz von Logistikstandorten sensibilisieren. Zudem sollen wissenschaftlich fundierte Antworten auf grundlegende und immer wiederkehrende Fragen gegeben werden, um die Diskussion zu erleichtern. 

 

Übersicht Massnahmen flächen- und energieeffiziente Logistik (mit Klick downloaden)

Übersicht Massnahmen Flächen- und Energieeffizienz Logistik

Stossrichtung 1: 
Strategien, Konzepte und Programme anpassen und ergänzen

Stossrichtung 2: 
Anreize setzen und Vorgaben machen

Stossrichtung 3: 
Raumplanerische, infrastrukturelle und betriebliche Voraussetzungen schaffen

Stossrichtung 4: 
Planungsgrundlagen erarbeiten und bereitstellen

Stossrichtung 5: 
Faktenlage verbessern und Akteure sensibilisieren

Übersicht Akteure und Instrumente

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