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Effiziente Lenkung des Tourismusverkehrs mit Haltegebühr für Reisebusse

Seit April 2025 sorgt die Stadt Luzern mit einer Haltegebühr für Reisebusse für mehr Ordnung im Tourismusverkehr. Die Rapp AG begleitete die Stadt bei diesem Projekt von der Konzeption bis zur Umsetzung.

Warum Luzern den Reisebusverkehr neu denkt

Luzern zählt zu den beliebtesten Reisezielen der Schweiz , was zu einem entsprechend hohen Aufkommen an Tages- und Bustourismus führt. Um die Verkehrsflüsse besser zu steuern und die Innenstadt zu entlasten, hat die Stadt ein neues Regime eingeführt: Seit dem 1. April 2025 müssen Reisebusunternehmen die Zufahrt zu den zentral gelegenen Halteplätzen Schwanenplatz, Löwenplatz und Kasernenplatz vorab online reservieren und eine Haltegebühr in der Höhe von 100 Franken entrichten. Die Haltegebühr berechtigt zum einmaligen Aus- und Einsteigenlassen der Fahrgäste sowie zu maximal 24 Stunden Zwischenparkierung auf den dafür vorgesehenen Reisebusparkplätzen Brüelmoos und Rösslimatt / Kriens.

Mit dieser Massnahme will Luzern die Besucherströme gezielter lenken und die Aufenthaltsqualität im Zentrum erhöhen. 

Carregime Luzern_Regeln
© Stadt Luzern

Mit System zum Erfolg

Die Rapp AG hat die Stadt Luzern bei der Ausarbeitung des neuen Reisebusregimes unterstützt. Unser Team übernahm eine Vielzahl von Aufgaben, die von der Analyse über die Konzeption bis zur Umsetzungsbegleitung reichten.

  • Best Practices aus Europa im Gepäck: Durchführung eines Benchmarks zu Buchungssystemen für Reisebusse in europäischen Städten und Tourismusdestinationen.
  • Parkplatzregeln neu definiert: Überarbeitung und Vereinheitlichung der Nutzungsregeln für Halte- und Parkplätze in Luzern.
  • Ein klares Regelwerk für alle Beteiligten: Ausarbeitung des Reisebusregimes inklusive Unterstützung bei der Erstellung des Parkgebührenreglements, der Herleitung der Höhe der Haltegebühr und des Vorschlags für die Signalisation der Halteplätze.
  • Online buchen, einfach steuern: Spezifikation eines Webshops für die Reservierung und Bezahlung der Haltegebühr samt Definition der technischen Schnittstellen.
  • Nur wer reserviert, darf halten: Konzeption eines Vorselektionssystems damit nur Reisebusse mit gültiger Buchung auf die Halteplätze eingewiesen werden.
  • Klare Anweisungen für den Einsatz vor Ort: Unterstützung bei der Erstellung von Handlungsanweisungen für den Verkehrsdienst.

Mehr Ordnung, bessere Aufenthaltsqualität: Luzern profitiert

Das neue Reisebusregime zeigte bereits nach wenigen Wochen Wirkung. Die gezielte Steuerung der Reisebusse sorgt für eine geringere Verkehrsbelastung in der Innenstadt und trägt zu einem entspannteren Erlebnis für Besucherinnen und Besucher bei. Die transparente Buchung, klare Regeln und eine faire Gebühr bieten Vorteile für Reisebusunternehmen und Stadt gleichermassen.

  • Weniger Busverkehr: Auf dem Schwanenplatz nahmen die Reisebusbewegungen um 66 %, auf dem Löwenplatz um 22 % ab – ein direkter Effekt der neuen Regeln und der Haltegebühr.
  • Reibungsloser Buchungsprozess: Die Bezahlung der Haltegebühr erfolgt reibungslos im nutzerfreundlichen Onlineshop der Luzern Tourismus AG.
  • Effiziente Kontrolle: Dank klarer Handlungsanweisungen läuft die Verkehrslenkung durch den Verkehrsdienst unfallfrei und geordnet.
  • Hohe Regelakzeptanz: Die breite Informationskampagne zeigte Wirkung – Verstösse gegen die neuen Vorgaben blieben Einzelfälle.
  • Bessere Verteilung: Durch die angepassten Nutzungsregeln wird der Reisebusverkehr besser verteilt. Die Reisebusparkplätze wie Brüelmoos und Rösslimatt/Kriens verzeichnen eine höhere Nutzung da die Parkierung in der Haltegebühr inbegriffen ist.

Das neue Reisebusregime mit einer Haltegebühr leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Lenkung der Touristenströme. Im Herbst 2025 folgt eine umfassende Auswertung.

Weiterführende Informationen

Stadt Luzern - Reisebusverkehr

Reisebusverkehr | Anreise & Mobilität

Stadt Luzern - Reisebusse bezahlen seit April 2025 eine Haltegebühr in der Luzerner Innenstadt

Stadt Luzern - Reisebusse: Erste Erfahrungen nach Einführung der Haltegebühr

Kontaktieren Sie uns:

  • rt Kontakt  felix andrea 01275

    Andrea Felix

    Fachverantwortlicher Verkehrstechnik

    Contact Information
    • E-Mail
    • +41 58 595 78 17

Eckdaten

  • Kunde

    Stadt Luzern

  • Branche

    Oeffentliche Hand

  • Standort

    Luzern

  • Planungsphase

    2023-2024

  • Realisierungsphase

    2025

Leistungsbereiche

  • Verkehrsplanung

    Wir übernehmen in der Verkehrsplanung Verantwortung damit Verkehrssysteme für die Zukunft nachhaltig, wirtschaftlich, leistungsfähig und sicher gestaltet sind.

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+41 58 595 77 77 info@rapp.ch

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