Auf der Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind rund 780 Kommunen in Baden-Württemberg verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Diese Verpflichtung besteht, wenn im Gemeindegebiet Hauptverkehrsstraßen (Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 8.200 Kfz/24h verlaufen.
Wir unterstützen die Kommunen während des gesamten Prozesses der Lärmaktionsplanung, sowohl in fachlicher als auch in organisatorischer Hinsicht:
- Vorschläge zur Wahl des Verfahrens,
- Beratung und Begleitung der Verwaltung im Verfahren,
- Erstellen von strategischen Lärmkarten, Betroffenheitsermittlung,
- Konzeption, Wirkungsanalysen und fachrechtliche Abwägung von Lärmminderungsmaßnahmen,
- Begleitung und Durchführung der Beteiligungsprozesse,
- Beratung bei der Umsetzung baulicher und verkehrsrechtlicher Maßnahmen.
Über 140 Gemeinden – Planung mit Substanz