Bei den inneren Böden hingegen kam schon mehr zum Vorschein. Vielerorts fanden sich im Wohnbereich unter einfachem Fertigparkett und PVC-Belägen hochwertige Fischgrat- und Kassetten-Masssivparkette und im Treppenhaus sowie den ursprünglichen Küchen originale Plattenmosaike. Erst in Folge der vollflächigen Freilegung wurde der Zustand bewertbar. Teils waren die Originalböden aufgrund von Vernagelungen beim Parkett oder Brüchen und Abplatzungen stark havariert.
Ein behördlicher Hindernislauf
Das Projekt startete mit einem heftigen Spurt. Auslöser war die berüchtigte Basler Gesetzesänderung zum Wohnschutz, welche per 31. Mai 2022 in Kraft trat. Sorgfältige und umfassende Sanierungen mussten bis zu diesem Zeitpunkt baubewilligt sein, sollten sie denn noch kostendeckend ausgeführt werden. Die damals schon legendär lange Bauwilligungsdauer nötigte Bauherr und Planer zu einer raschen Baugesuchseingabe. Das Gesuch wurde innert Monatsfrist anfangs Dezember 2021 eingereicht. Die Baubewilligung kam nach fragwürdigen Nachsendungswünschen und am Schluss täglichen Nachhaken just einen Tag vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung. Soweit so gut wurde die nächste behördliche Hürde ins Visier genommen.
Die geplante Dachgaube mit Austritt auf einen aufgestockten Balkon wurde durch eine 2018 verschärfte Gesetzgebung vom Bauinspektorat bei Vorabklärungen abgelehnt. Der Anwalt des Bauherrn fand heraus, dass bereits ein Rekurs gegen diese Gesetzesauslegung hängig war und im Herbst 22 Klarheit bringen sollte. Tatsächlich wurde dem Einsprecher im September Recht gegeben und mit einem erneuten Spurt wurde anfangs November ein zweites Baugesuch mit dem gewünschten Dachausbau eingereicht. Acht Tage nach Baustart anfangs März 2023 traf auch diese Baubewilligung ein.
In der Zwischenzeit stiegen die Kosten aufgrund der überhitzten Marktlage im Baugewerbe (und der im Projektverlauf erfreulich erwachten Gestaltungslust des Bauherrn) deutlich an und eine rigorose Sparrunde gefährdete die sorgfältig geplanten Restaurationsarbeiten. Dank dem vorbildlichen Engagement der neu zuständigen Denkmalpflegerin Rita Saxer wurden nun die einschneidenden Brandschutzauflagen hinterfragt. Überraschend gelang es, das Bauinspektorat zu überzeugen, dass die zum Teil originalen Stuckdecken nicht zerstört werden mussten. Damit wurde nicht nur Originalsubstanz gerettet, auch das Budget wurde deutlich entlastet, womit eine würdige und stilgerechte Sanierung wieder möglich war.