Seit Januar 2024 gilt in der Schweiz für Grossunternehmen eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten (Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange). Rund 200 Unternehmen haben in diesem Jahr erstmals ihren Bericht veröffentlicht. Die Schweiz orientiert sich dabei teilweise an den Regelungen der EU, insbesondere an der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD).
Der Bundesrat plant, die Anforderungen weiter an die EU anzupassen. Vorschläge für neue Regelungen sind bereits in der Vernehmlassung und könnten ab 2027 in Kraft treten. Sie betreffen unter anderem die Anpassung der Kriterien, den erweiterten Anwendungsbereich sowie die Veröffentlichung und Prüfungspflicht. Künftig könnten etwa 3'500 Unternehmen berichtspflichtig sein (statt bisher 200).
Betroffen wären Unternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens zwei der folgenden Schwellenwerte überschreiten:
- 250 oder mehr Vollzeitstellen (aktuell: 500 FTE)
- Eine Bilanzsumme von 20 Millionen CHF oder mehr (keine Änderung)
- Ein Umsatzerlös von 40 Millionen CHF oder mehr (keine Änderung)
Mobilität der Mitarbeitenden: Ein unterschätzter Hebel
Viele Unternehmen konzentrieren sich bei ihren Nachhaltigkeitsmassnahmen auf das Kerngeschäft. Doch die Mobilität der Mitarbeitenden ist ein bedeutender Hebel für die CO2-Reduktion. In manchen Branchen entstehen über 50% der Emissionen durch Mobilität – insbesondere durch Pendeln und Geschäftsreisen. Dies betrifft vor allem den Tertiärsektor, darunter Beratungsunternehmen.
Die Schweiz bietet mit ihrem ausgezeichneten öffentlichen Verkehr und der verstärkten Velopolitik grosses Potenzial, um nachhaltige Mobilitätsangebote in Unternehmen zu etablieren. Gleichzeitig verändern sich mit dem Klimawandel die Werte vieler Mitarbeitenden, vor allem bei der jüngeren Generation. Geschäftsautos verlieren an Attraktivität – stattdessen sind sichere und überdachte Abstellplätze für E-Bikes gefragter, besonders in urbanen Gebieten.