Haltegebühr für Reisebusse - Effiziente Lenkung des Tourismusverkehrs
Seit April 2025 sorgt die Stadt Luzern mit einer Haltegebühr für Reisebusse für mehr Ordnung im Tourismusverkehr. Die Rapp AG begleitete die Stadt Luzern bei diesem Projekt von der Konzeption bis zur Umsetzung.
Warum Luzern den Reisebusverkehr neu denkt
Luzern zählt zu den beliebtesten Reisezielen der Schweiz , was zu einem entsprechend hohen Aufkommen an Tages- und Bustourismus führt. Um die Verkehrsflüsse besser zu steuern und die Innenstadt zu entlasten, hat die Stadt ein neues Regime eingeführt: Seit dem 1. April 2025 müssen Reisebusunternehmen die Zufahrt zu den zentral gelegenen Halteplätzen Schwanenplatz, Löwenplatz und Kasernenplatz vorab online reservieren und eine Haltegebühr in der Höhe von 100 Franken entrichten. Die Haltegebühr berechtigt zum einmaligen Aus- und Einsteigenlassen der Fahrgäste sowie zu maximal 24 Stunden Zwischenparkierung auf den dafür vorgesehenen Reisebusparkplätzen Brüelmoos und Rösslimatt / Kriens.
Mit dieser Massnahme will Luzern die Besucherströme lenken und die Aufenthaltsqualität im Zentrum erhöhen.
Mit System zum Erfolg
Die Rapp AG hat die Stadt Luzern bei der Ausarbeitung des neuen Reisebusregimes unterstützt. Unser Team übernahm eine Vielzahl von Aufgaben, die von der Analyse über die Konzeption bis zur Umsetzungsbegleitung reichten.
- Best Practices aus Europa: Durchführung eines Benchmarks zu Buchungssystemen für Reisebusse in europäischen Städten und Tourismusdestinationen.
- Neue Nutzungsregeln: Überarbeitung und Vereinheitlichung der Nutzungsregeln für Halte- und Parkplätze in Luzern.
- Klares Regelwerk für alle Beteiligten: Ausarbeitung des Reisebusregimes inklusive Unterstützung bei der Erstellung des Parkgebührenreglements, der Herleitung der Höhe der Haltegebühr und des Vorschlags für die Signalisation der Halteplätze.
- Online buchen: Spezifikation eines Webshops für die Buchung und Bezahlung der Haltegebühr samt Definition der technischen Schnittstellen.
- Halt nur mit gültiger Buchung: Konzeption eines Vorselektionssystems damit nur Reisebusse mit gültiger Buchung auf die Halteplätze eingewiesen werden.
- Handlungsanweisungen für den Verkehrsdienst: Unterstützung bei der Erstellung von Handlungsanweisungen für den Verkehrsdienst.
Positive Auswirkungen
Nach Abschluss der ersten Sommersaison mit dem neuen Reisebusregime ist klar: Die Gebühren zeigen die erwünschten Wirkungen. Die gezielte Steuerung der Reisebusse sorgt für eine geringere Verkehrsbelastung in der Innenstadt und trägt zu einem entspannteren Erlebnis für Besucherinnen und Besucher bei. Der einfache Buchungsprozess, klare Regeln und eine faire Gebühr bieten Vorteile für Reisebusunternehmen und Stadt gleichermassen.
- Weniger Busverkehr: Auf dem Schwanenplatz nahmen seit April die Reisebusbewegungen um 56 %, auf dem Löwenplatz um 30 % ab – ein direkter Effekt der neuen Regeln und der Haltegebühr.
- Einfacher Buchungsprozess: Die Bezahlung der Haltegebühr erfolgt schnell und einfach im nutzerfreundlichen Onlineshop der Luzern Tourismus AG.
- Effiziente Kontrolle: Dank klarer Handlungsanweisungen erfolgen die Verkehrslenkung und die Kontrolle der Haltegebühr durch den Verkehrsdienst geordnet und reibungslos.
- Hohe Regelakzeptanz: Die breite Informationskampagne zeigte Wirkung – Verstösse gegen die neuen Vorgaben blieben Einzelfälle.
- Bessere Verteilung: Durch die angepassten Nutzungsregeln wird der Reisebusverkehr besser verteilt. Die Reisebusparkplätze wie Brüelmoos und Rösslimatt/Kriens verzeichnen eine höhere Nutzung da die Parkierung in der Haltegebühr inbegriffen ist.
Das neue Reisebusregime mit einer Haltegebühr leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Lenkung der Touristenströme.
Angesichts der positiven Bilanz sieht die Stadt Luzern derzeit keinen Bedarf, zusätzlich zur Haltegebühr ein Slot-Management einzuführen.