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  4. Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV

Wir bieten Betreiberinnen und Betreibern eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) eine umfassende Dienstleistung und ein einfaches und übersichtliches Portal für die Abrechnung des eigenproduzierten Stroms der Photovoltaikanlage (PV).

Durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern kann der Stromverbrauch gleichzeitig zur Stromproduktion gemessen werden. Der Prozess von der Messung bis zur Abrechnung verläuft automatisch und reduziert den administrativen Aufwand von Verwaltungen und Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern. 

Dienstleistungen

  • ZEV Beratung

  • ZEV Abrechnung

  • E-Mobilität

Downloads

    Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

    Gemeinsam mit Solarstrom sparen 

    709.02 KB

Kontaktieren Sie uns:

  • re Kontakt ruethemann rene 02060

    René Rüthemann

    Leiter Energie-Management

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    • +41 58 595 77 69
      +41 79 371 65 91
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    Fabian Baerlocher

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    Fabio Fanti

    Projektleiter 
    Verkauf ZEV und E-Mobilität

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Zur Abrechnungsplattform

 

Referenzen

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  • ZEV

    ZEV – die Online-Plattform

    • Kunde

      Rapp AG

    • Branche

      Energie und Energieversorgung

    • Standort

      Basel

Fragen und Antworten zu ZEV

Was versteht man unter einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV? 

Als Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV wird ein geregeltes Modell bezeichnet, bei dem mehrere Parteien lokal erzeugten Strom gemeinschaftlich verbrauchen. Es kann sich dabei etwa um die Bewohner eines Mehrfamilienhauses handeln, die sich eine Photovoltaik-Anlage teilen. Im Sinne des ZEV bilden sie einen gemeinsamen Endverbraucher, der einen einzigen Netzanschlusspunkt hat. Der Strom wird daher nicht einzeln über das öffentliche Netz gezogen. 

Rapp bietet den Betreibern eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch ZEV umfassende Dienstleistungen. Unter anderem führen wir Beratungen zum Thema durch. Zudem stellen wir ein übersichtliches Portal zur Verfügung, über das der von der Photovoltaik-Anlage produzierte Strom abgerechnet wird.  

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV reduziert die Kosten von Eigentümern und/oder Mietern. Denn sie müssen für den Strom, den sie lokal produzieren, keine Netznutzungsentgelte oder sonstige Abgaben zahlen. Wie die Strommengen im ZEV verteilt und abgerechnet werden, wird intern geregelt. 

Mit 2025 ist der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch vZEV möglich, bei dem der Stromverbrauch nicht unbedingt am selben Standort erfolgen muss. Dafür behält jeder Teilnehmer seinen eigenen Netzanschluss, wodurch es mehrere Summenzähler beim Netzbetreiber gibt. Dieser übernimmt die Verrechnung des Stromflusses, wobei so getan wird, als seien die Teilnehmer zusammengeschlossen. 

Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten für ZEV in der Schweiz? 

Rapp unterstützt in vielerlei Hinsicht bei der Umsetzung des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch ZEV. Selbstverständlich kennen unsere Experten die gesetzlichen Vorgaben, die dafür gelten. Vor allem diese Rahmenbedingungen sind von Relevanz: 

  • Laut Artikel 16 des Energiegesetzes EnG dürfen Betreiber einer Photovoltaik-Anlage den damit erzeugten Strom selbst verbrauchen. Sie dürfen ihn aber auch ganz oder teilweise veräussern, was ebenfalls als Eigenverbrauch angesehen wird. Dies bildet die gesetzliche Grundlage für einen ZEV.
  • Artikel 17 des EnG gewährt die Option der Gründung eines ZEV.
  • Die Energieverordnung EnV konkretisiert die Bedingungen, die für einen ZEV gelten. Unter anderem legt sie die Voraussetzungen für den Zusammenschluss fest und definiert, wie die Abrechnung stattzufinden hat.
  • Weiterhin ist das Stromversorgungsgesetz relevant, weil es festlegt, dass der ZEV nicht als Energieversorger gilt, sondern als Endverbraucher. 

Laut gesetzlichen Vorgaben muss der vZEV gegenüber dem Netzbetreiber als Einheit auftreten. Das bedeutet, dass es nur einen einzigen Summenzähler geben darf – es sei denn, es handelt sich um einen ZEV. 

Der Summenzähler erfasst, wie viel Strom aus dem Netz bezogen wird. Ebenso zeichnet der Zähler auf, wie viel Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Wie der Eigenverbrauch zwischen den Teilnehmern des ZEV gestaltet wird, müssen diese selbst festlegen. 

Im ZEV muss eine klare und nachvollziehbare Abrechnung stattfinden. Daraus muss ersichtlich sein, welcher Teilnehmer wie viel Strom verbraucht hat und wie hoch die Kosten dafür sind. Mit innovativen Lösungen unterstützt Rapp die passgenaue Abrechnung des ZEV. 

Jeder Teilnehmer an einem ZEV darf diesen verlassen und hat anschliessend das Recht, wieder einen Einzelanschluss beim Netzbetreiber zu erhalten. Über die Bedingungen für einen solchen Ausstieg – etwa den Zeitrahmen – müssen sämtliche Teilnehmer transparent informiert sein. 

Wie unterstützt Rapp Betreiber bei der Umsetzung eines ZEV? 

Rapp bietet verschiedene Dienstleistungen an, die den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV unterstützen. Dazu zählen vor allem: 

  • Beratung: Wir unterstützen bei der Planung und Tarifierung des ZEV. Ausserdem führen wir Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsanalysen durch und vergleichen die möglichen Varianten miteinander.
  • Abrechnung und Verwaltung: Wir haben eine Online-Plattform entwickelt, über die die Betreiber des ZEV ihre Abrechnung verwalten können. Dadurch entfällt der Aufwand für die Bilanzierung. Die Daten werden in der Cloud gespeichert und können somit jederzeit von den Mietern und der Verwaltung eingesehen werden. Zugleich sind die Daten im Portal vor unberechtigten Zugriffen geschützt.
  • Energie-Management und -Monitoring: Wir installieren präzise intelligente Messgeräte wie Smart Meter, die den Stromverbrauch erfassen. Die ermittelten Werte analysieren wir, was zu einer transparenten Abrechnung im ZEV sorgt. Zudem erkennen wir, ob Potenzial für die Optimierung des Stromverbrauchs vorhanden ist.

Mit unseren Services begleiten wir Bauherren und Betreiber bei der Umsetzung des ZEV. Es ist möglich, den nicht verbrauchten Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen und dadurch finanziell von der Einspeisevergütung zu profitieren. Rapp kümmert sich um die gesamte administrative Abwicklung der Einspeisung. 

Wer kann von einem ZEV profitieren? 

Von den Dienstleistungen von Rapp im Bereich des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch ZEV profitieren vor allem folgende Personengruppen:

  • Besitzer eines Einfamilienhauses mit eigener Photovoltaik-Anlage können mit ihren Nachbarn einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV gründen. Dadurch nutzen sie die Anlage optimal aus und bringen mehreren Haushalten Vorteile. Allerdings müssen alle Beteiligten am gleichen Quartierverteilungskasten angeschlossen sein (ausser beim vZEV). Rapp übernimmt die Planung und Inbetriebnahme des ZEV.
  • Liegenschaftsverwaltungen erhalten dank Rapp eine zentrale Lösung für die Abrechnung des ZEV. Sie wissen vor allem die hohe Qualität unserer Daten zu schätzen.
  • Elektroinstallateure nutzen die Expertise von Rapp, wenn es um die Auswahl der passenden Produkte für ihre Kunden geht. Wir sind herstellerunabhängig und schlagen daher ausschliesslich Lösungen vor, von denen wir vollends überzeugt sind.

Verwandte Leistungsbereiche

  • Energie- und Ressourceneffizienz

    Wir unterstützen unsere Kundschaft bei der Analyse von Prozessen, Effizienzsteigerungsmassnahmen und der Dekarbonisierungsstrategie der Produktion oder des Gebäudeparks. 

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    Rapp setzt ausschliesslich auf den Einsatz von Top-Produkten namhafter Hersteller mit neusten Technologien.

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    Wir erarbeiten intelligente Energiekonzepte für zukunftsweisende Gebäude- und Areallösungen und tragen zu einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Energieversorgung bei.

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  • Photovoltaik und E-Mobilität

    Wir unterstützen unsere Kundschaft bei Vorabklärungen, Machbarkeitsstudien, der Konzeption und begleiten die Bauherrschaft von der Ausschreibung über die Umsetzung bis zur Qualitätskontrolle und im Betrieb von Erneuerbaren Energieanlagen. 
     

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Kontaktieren Sie uns:

+41 58 595 77 77 info@rapp.ch

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