Umweltverträglichkeitsbericht als Basis für die Erweiterung
Die Chiresa entwickelt nachhaltige, ökonomisch durchdachte Lösungen, die auf Vermeidung, Wiederverwertung, Recycling sowie auf eine gesetzeskonforme und fachgerechte Entsorgung von Sonderabfällen ausgerichtet sind.
Die Firma Chiresa hat sich darauf spezialisiert Sonderabfälle anzunehmen, diese aufzubereiten und zu verwerten oder umweltgerecht zu entsorgen. Am Standort Full-Reuenthal betreibt sie eine Abfallverwertungsanlage mit verschiedenen Aufbereitungsverfahren. Dazu gehören u.a. eine Bahnkesselwagen-Reinigung einschliesslich Abluftreinigungsanlage, die Recyclierung von aluminiumhaltigen Abfalllaugen, die Aufbereitung von Filterasche sowie die Lagerung und Verwertung von Feststoffen. Daneben existieren ein Tanklager für Abfalllösemittel und die Infrastrukturanlagen für den Belad der LKW und der Bahnwagen.
Neu soll die Anlage mit einer zusätzlichen Halle für die Lagerung von Feststoffen sowie eine Halle für die Zwischenlagerung von Spitalabfällen erweitert werden. Für den Rückhalt des Wassers der zusätzlich versiegelten Flächen ist ein ca. 150 m3 grosses Retentionsbecken geplant, welches den Abfluss in die ARA Leibstadt drosselt. Entsprechend Anhang 40.7 der eidg. Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen Anlagen für die thermische oder chemische Behandlung von mehr als 1’000 t Abfällen pro Jahr der Pflicht zur Erstellung eines UVB.
Bei einer Lagermenge von mehr als 5'000 t Sonderabfällen ist auch die Zwischenlagerung UVP-pflichtig. Änderungen bestehender Anlagen, die im Anhang aufgeführt sind, unterliegen der Prüfung, wenn die Änderung wesentliche Umbauten, Erweiterungen oder Betriebsänderungen betrifft. Das Amt für Umwelt des Kantons Aargau stuft den Betrieb der neuen Halle für Feststoffe als wesentliche Änderung ein und hat die Ausarbeitung eines UVBs für das Gesamtareal eingefordert.

Neue Halle 33.
Da das Baugesuch bereits eingereicht war, musste der Bericht sehr zügig erstellt werden, was angesichts der zahlreichen Anlagentypen eine grosse Herausforderung darstellte. Schwerpunkt war der Katastrophenschutz, aber auch andere Aspekte, wie Lärmschutz, Luftreinhaltung, Entwässerung, der Umgang mit im Untergrund lagernden Altlasten sowie Fragen des Naturschutzes mussten detailliert beleuchtet werden. Vereinzelt wurden gemeinsam mit dem Betriebsleiter ergänzende Massnahmen zur Optimierung der Anlage entwickelt.
Im Zusammenhang mit der geplanten Realisierung des REMED hat die bewilligende Behörde, abgestützt auf § 40a BauG verlangt, den ökologischen Ausgleich für das Areal auszuweisen. Entsprechend wurden 15 % der Arealfläche mit Blumenwiesen, Vogelgehölzen und auch ruderalen Flächen beplant.

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) für den geplanten ökologischen Ausgleich.
Das Fazit ist, dass die bestehenden und die neuen Anlagenteile der kantonalen und eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung entsprechen und die geplante Erweiterung realisiert werden kann. Mit der Umsetzung des LBP wird das Areal eine grosse ökologische Aufwertung erfahren, welche sich nicht nur auf das Areal beschränkt, sondern auch die Vernetzung in Richtung Rhein fördert.