Vision Face-In / Face-Out
«Face-In / Face-Out» geht einen entscheidenden Schritt weiter: Das Mitführen eines Identifikationsträgers oder eine Handlung des Nutzers ist nicht erforderlich. Das Gesicht dient als Identifikationsträger und die fahrzeugseitigen Kameras, die in naher Zukunft aus Sicherheitsgründen wohl in allen öffentlichen Verkehrsmitteln installiert sein werden, erfassen die Nutzung des Verkehrsmittels. Die Kontrolle erfolgt mittels Kamera des ELAZ (Elektronischer Assistent Zugpersonal) oder einer Bodycam.
Die Umsetzung von «Face-In / Face-Out», wo die Reiseroute nur durch Erfassung von biometrischen Daten im Transportmittel bestimmt und nachträglich abrechnet wird, ist noch in weiter Ferne. Viele rechtliche Aspekte müssen noch geklärt werden.
Nutzerakzeptanz und Datenschutz sind zentrale Elemente bei der Verwendung von biometrischen Daten und bestimmen auch Erfolgschancen beziehungsweise den Migrationspfad. Im Kontrast zu den technischen Möglichkeiten fehlt es an gesetzlichen Richtlinien, was dabei erlaubt ist und was nicht.
In einem ersten Schritt könnte aber ein biometrisches Generalabonnement oder Tarifverbund-Abo getestet werden, wobei der Kunde selbst entscheidet, ob er das komfortable biometrische Abo testen möchte. Anstatt den SwissPass beziehungsweise das Jahres-Abo vorzuweisen oder in einer App zu öffnen, reicht ein freundliches Lächeln in die Kamera des Smartphones des Kontrollpersonals. Technisch ist das vergleichsweise einfach umzusetzen, weil nur die Fahrberechtigung geprüft werden muss.
Im Rahmen eines ersten Pilotprojekts könnten die grundlegenden Fragen bezüglich Akzeptanz, Praktikabilität, technischer Umsetzung, rechtlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen diskutiert, analysiert und bewertet werden.
Die Verwendung von biometrischen Daten im öffentlichen Verkehr ist noch wenig untersucht. Wir sind überzeugt, dass die Thematik früher oder später diskutiert werden muss – dies zeigen erste Anwendungen in anderen Bereichen.